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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - L 3 R 88/10   

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https://dejure.org/2010,24392
LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - L 3 R 88/10 (https://dejure.org/2010,24392)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.11.2010 - L 3 R 88/10 (https://dejure.org/2010,24392)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. November 2010 - L 3 R 88/10 (https://dejure.org/2010,24392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis eines Antrags auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Versicherten im Wege der objektiven Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 229a Abs. 1 S. 1
    Nachweis eines Antrags auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Versicherten im Wege der objektiven Beweislast

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - L 3 R 88/10
    Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast, der auch im Sozialrecht Anwendung findet, hat nach Ausschöpfung aller Mittel zur Aufklärung des Sachverhaltes derjenige die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R -, BSGE 96, 238, 245).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 3 R 411/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet - selbstständige

    Die Unerweislichkeit einer Tatsache geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast, wenn das Gericht im Rahmen der Amtsermittlung alle Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, grundsätzlich zu Lasten des Beteiligten, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleiten will (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 103 Rdnr. 19a m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 R 88/10 - juris).
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